Es war einmal ein Mädchen, für die war es sehr aufregend, im Internet eine Seite zu finden, auf der sie etwas über Ihre Zukunft erfahren konnte – da gab es ein echtes Horoskop für Sie – ganz persönlich!
Ihr Alter musste Sie zwar ein wenig “schönen” – nun war sie 18 anstatt 13 – aber was machte das schon … und natürlich schrieb sie bei ihren anderen Angaben wie ihrer Adresse die Wahrheit! Sie erfuhr nun alles, was Ihr das Leben bringen konnte – nur eins nicht: Eine Zahlungsaufforderung über 63€ für das Horoskop – das hatte Sie im Kleingedruckten der Internet-Seite ganz unten glatt übersehen.
Die kam nun an, wurde von ihr schnell vernichtet, was aber leider nichts half. Eine 1.Mahnung folgte – über 71€ – mit Mahngebühren, dann eine 2. über 80€ und nun ging sie zu ihren Eltern, die ganz schnell einen Rechtsanwalt fragten. Der sagte, dass man normalerweise erst einmal dem Horoskop-Ersteller die betrügerische Absicht nachweisen müsste und dass Sie aber auch bis zu einem gerichtlichen Bescheid abwarten könne, dem sie dann SOFORT mit Rechtsanwaltshilfe widersprechen müsste. In einer Email wiesen die Eltern die Mahner darauf hin, dass Ihre Tochter erst 13 Jahre alt sei.
Viele Mahnbriefe folgten noch – die Summe aller Gebühren stieg bis auf über 200€. Und dann – über ein Jahr kam nichts mehr und wenn sie keine neuen Dummheiten im Internet gemacht hat, hat sie bis heute auch keinen weiteren Mahnungen erhalten …
- da sie jetzt 14 Jahre damit und begrenzt geschäftsfähig ist, könnte jetzt auch ein gerichtlicher Bescheid am Ende folgen, der solch ein “Happy End” leicht verderben könnte.
Vorschaubild: Peter Kirchhoff / pixelio.de
Gastbeitrag von Martin
Tipp |
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Hier noch ein paar interessante Informationen zur Mediennutzung:
http://www.zeit.de/digital/internet/2010-10/illegal-download-abmahnung und auch etwas aus der Sicht der Eltern: http://www.jugendhilfeportal.de/cgi-bin/showcontent.asp?ThemaID=6511 |
das ist gut dass öffnet uns mal richtig die augen