Pressident » Leonie Roth http://ths-pressident.de Schülerzeitung der Theodor-Heuss-Schule Tue, 31 May 2016 18:11:43 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.8.14 Nur Original ist legal? http://ths-pressident.de/nur-original-ist-legal/ http://ths-pressident.de/nur-original-ist-legal/#comments Sun, 28 Dec 2014 13:51:21 +0000 http://ths-pressident.de/?p=13184 Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Obwohl jeder weiß, dass die Legalität umstritten ist, ist die Versuchung groß: das Streamen von Filmen und Serien im Internet.

Die Situation ist wahrscheinlich den meisten von uns bekannt: man möchte sich einen aktuellen Kinofilm anschauen, hat aber auf Grund des chronischen Taschengeldmangels nicht genug Ersparnisse, um ins Kino zu gehen oder hat vor, das Geld anderweitig anzulegen, setzt seine Prioritäten woanders. Wessen Blick wandert in solch einer Notlage also nicht mal schnell ins Internet, in dem man auf dutzenden Seiten genau diesen Film in mehr oder weniger guter Qualität findet? Aber dann kommt der Gewissenskonflikt: Ist der Film das Risiko wirklich wert? Wird es nicht viel teurer, wenn ich erwischt werde? Manch einer (ja, wir gehören auch dazu), redet sich damit raus, dass dieser Bereich eine Grauzone und die Rechtslage nicht eindeutig ist. Doch was ist dran an den Unklarheiten über movie4k, kinox.to und kkiste?

Wie funktioniert eigentlich das Streamen?

Die meisten User von Streaming-Portalen schauen sich die Filme an, ohne sich mit den technischen Hintergründen auseinanderzusetzen. Doch nur mit diesem Hintergrundwissen kann erklärt werden, wieso das eigentlich illegale Streamen nicht verboten wird.

Erstmal muss gesagt werden, dass nicht alle Streaming-Seiten als illegal angesehen werden. Eine der beliebtesten ist zum Beispiel Youtube. Auch hier können ganze Filme gestreamt werden, aber ob legal oder illegal, die Nutzer können nicht verfolgt werden, da die Verantwortung bei den Betreibern liegt und die Schuld daher in jedem Fall dem Administrator zugeschrieben wird. Anders läuft es bei Seiten wie movie4k, kinox.to oder kkiste. Hier werden auch die User zur Rechenschaft gezogen, allerdings sind die Betreiber immer noch die Hauptverantwortlichen. Was das bedeutet, mussten im Oktober auch die Besitzer von kinox.to erfahren. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde eine Großrazzia gegen die Betreiber dieses Portals geführt, welches zu den Top 50 der am häufigsten besuchten Websites in Deutschland gehört. Laut dem Magazin DER SPIEGEL seien die Brüder, die als Köpfe des Unternehmens gelten, noch nicht gefasst worden, durch eine europaweite Fahndung dürfte das allerdings nicht mehr allzu lange daueren. In diesem Fall stehen zwar nur die Betreiber als Angeklagte da, doch es hat weltweit auch schon einige Razzien gegen Nutzer dieser Seiten gegeben.

Durch das Zwischenspeichern im Cache argumentieren die Gegner dieser Portale mit der illegalen Vervielfältigung, die dadurch zwangsläufig entsteht. Auch wenn man den Film nicht downloaded, werden die Daten des Films auf dem Computer des Users gespeichert. Demnach ist das beabsichtigte Streamen von Filmen nicht illegal, das automatische Speichern der Daten gilt jedoch als Vervielfältigung, was wiederum verboten ist.

Es lässt sich also sagen, dass die Filme durch das Streamen im Cache zwischengespeichert werden und  somit ein Vorgang des Downloadens erfolgt. Gegnern der Filmportale zufolge ist dies, sowie die Vervielfältigung die dadurch entsteht, illegal, obwohl der User statt auf Download auf Streamen klickt.

Auch wenn das Vervielfältigen eines Films zum ausschließlich eigenen Gebrauch legal ist, ist nach § 53, Abs. 1 Satz 1 UrhG „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird“ die Zwischenspeicherung der Daten im Falle der Streaming-Portale illegal.

Außerdem wird an den gesunden Menschenverstand appelliert. Gegnern zufolge wisse jeder, dass das Anschauen kostenlos angebotener Filme (vor allem wenn sie neu sind) nicht legal sein kann.

Befürworter der genannten Filmportale setzen auf die Rechtsprechung: „Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen (…)“. Hiernach sind die vorübergehend gespeicherten Dateien flüchtig und begleitend, gelten also als legal. Die  Nutzung von Streaming-Portalen ist daher also zulässig und nicht illegal.

Abschließend können wir sagen, dass das Streamen von Filmen eine Grauzone ist, in der es keine eindeutigen, sondern nur widersprüchliche Gesetze gibt. Trotzdem sollten diese Portale mit Vorsicht genutzt werden, da es ggf. zu erheblichen Geldstrafen kommen kann.

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